Die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation oder Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) hat zum Ziel, den Anleger*innen die Auswirkungen ihrer Investitionen auf unseren Planeten verständlicher zu machen. Die Kategorisierung von Fonds gemäß Artikel 6, 8 und 9 sorgt für mehr Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen.
Überschwemmungen in Deutschland. Waldbrände in Spanien und Kalifornien. Wirbelstürme im Golf von Mexiko. Rekordtemperaturen in Italien.
Viel zu oft haben wir das Gefühl, die Auswirkungen des Klimawandels hautnah mitzuerleben. Und je mehr Menschen und Gemeinschaften diese Auswirkungen am eigenen Leib zu spüren bekommen, desto klarer wird es, dass wir dringend handeln müssen.
Großunternehmen stehen aufgrund ihrer Größe und ihrer Auswirkungen auf die Umwelt unter enormem Druck, nachhaltig zu handeln. Dieser Wandel wird von Konsumenten, Communities, Regierungen, Unternehmen, Investorinnen und Investoren und andere Interessengruppen gleichermaßen gefordert.
Aus diesem Grund setzt sich auch die EU dafür ein, Anlegerin*innen durch klare und transparente Informationen zum Handeln zu bewegen.
Und genau hier kommt die SFDR ins Spiel.
Was ist die SFDR?
Im März 2021 ist die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) in Kraft getreten.
Das Ziel der SFDR ist ein besseres Verständnis für die Art der Investitionen, die ein Fondsmanager tätigt, und die Auswirkungen, die diese auf den Planeten haben. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Die Verordnung sieht bestimmte Offenlegungspflichten vor. Die Unternehmen müssen folgende Informationen bereitstellen:
- Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen
- Nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
- Informationen, aufgrund welcher die ökologischen und sozialen Merkmale von Finanzprodukten beworben werden
- Die Ziele der nachhaltigen Investitionen
Damit soll die Due-Diligence-Prüfung für Privatanleger*innen und institutionelle Investoren gleichermaßen erleichtert werden.
Die Ziele der SFDR
Die SFDR hat drei Hauptziele:
- Die Offenlegung von Informationen verbessern, damit institutionelle und private Anleger*innen die Nachhaltigkeitsmerkmale von Finanzprodukten und Unternehmen verstehen, vergleichen und überwachen können.
- Gewährleistung der Wettbewerbsgleichheit von Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind, um den unlauteren Wettbewerb mit Unternehmen außerhalb der EU auszuschließen.
- Verhinderung von Greenwashing.
Grundsätzlich geht es bei der SFDR also darum, die Menschen bei besseren Investitionsentscheidungen zu unterstützen. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von Informationen zur Nachhaltigkeit.
Wie ist die SFDR entstanden?
Seit dem Jahr 2017 gelten in der Europäischen Union verschärfte Vorschriften zugunsten einer nachhaltigen Finanzwirtschaft. Damit wird die bedeutende Rolle des Finanzsektors bei der Erreichung der EU-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung untermauert.
Auf diese Weise soll der Finanzsektor ermutigt werden, nachhaltige Aktivitäten zu unterstützen und sich von solchen mit negativen Auswirkungen abzuwenden.
Die SFDR zielt zusammen mit einer Reihe anderer EU-Initiativen für eine nachhaltige Finanzwirtschaft darauf ab, den Europäischen Grünen Deal zu unterstützen. Mit dem Green Deal wird eine europäische Wirtschaft angestrebt, die bis 2050 klimaneutral ist und der biologischen Vielfalt zugute kommt. Dies soll durch die SFDR und den Fokus auf zusätzliche Offenlegungspflichten erreicht werden.
Offenlegung bedeutet nichts anderes, als dass bestimmte Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Idee hinter der Offenlegung ist, dass die Endanleger die Auswirkungen ihrer Investitionen auf die Gesellschaft und die Umwelt verstehen und dadurch ermutigt werden, ihr Kapital in schadlosere oder - noch besser - positive Aktivitäten fließen zu lassen.
Reguliert die SFDR auch Fonds von außerhalb der EU?
Die SFDR fügt sich in ein breiteres Spektrum von EU-Initiativen und Maßnahmen rund um den Grünen Deal der EU und dem EU-Aktionsplan für einen nachhaltigen Finanzsektor ein. Diese Initiativen werden seit 2015 umgesetzt.
Marktteilnehmer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums werden dabei nicht explizit reguliert. Dennoch ist davon auszugehen, dass in der EU tätige Vermögenseigentümer diese Verordnung einhalten müssen. Das bedeutet, dass die SFDR wohl auch außerhalb der EU einen positiven, regulierenden Effekt hat.
Artikel 6, 8 und 9: Ermittlung der Fondsziele
In der SFDR hat die Europäische Kommission drei Klassifizierungen festgelegt: Artikel 6, 8 und 9.
- Artikel 9-Fonds sind am höchsten eingestuft und verfolgen ein nachhaltiges Anlageziel (das ist hervorragend).
- Artikel 8-Fonds fördern umweltbezogene und soziale Merkmale, haben das nachhaltige Investieren aber nicht zum Hauptziel (okay, aber könnte besser sein).
- Artikel 6-Fonds erfüllen keine der Nachhaltigkeitskriterien gemäß Artikel 8 oder 9 (nicht besonders gut oder nicht relevant).
Denk daran, dass bei einer Investition in einen Fonds dieser Fonds seinerseits in der Regel in einzelne Unternehmen investiert. Damit ein Fonds im Rahmen dieser Verordnung ein hohes Rating erhält, muss das Investment also in hoch bewertete Unternehmen erfolgen.
Je mehr Geld in diese nachhaltigen Fonds fließt, desto mehr Geld fließt in nachhaltige Unternehmen.
Wie kannst du von der SFDR profitieren?
Rate mal, welche Fonds wir bei Grünfin bevorzugen?
Ganz genau - diejenigen gemäß Artikel 9. Allerdings fallen nur 3,7 % des gesamten Fondsvermögens in diese Kategorie. Selbst wenn wir Artikel 8- und Artikel 9-Fonds zusammenfassen, machen sie kaum mehr als ein Drittel des gesamten Fondsvermögens aus. Es ist also schwierig, die richtigen Fonds aufzuspüren.
Genau deshalb benötigen Anleger*innen nach wie vor Hilfe bei der Suche nach und der Investition in die höchstbewerteten nachhaltigen Fonds. Wir möchten dies unseren Kundinnen und Kunden so einfach wie möglich machen - selbst wenn sie erst gerade in die Welt des Investierens einsteigen.
Unser Klimaschutzportfolio besteht ausschließlich aus Artikel 9-Fonds.
Eine weitere gute Nachricht: Wir gehen davon aus, dass die Verfügbarkeit dieser Fonds bald deutlich zunehmen wird. MorningStar schätzt, dass Artikel 8- und 9-Fonds bis Mitte 2022 die Hälfte des gesamten Fondsvermögens ausmachen könnten.
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